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Novellierte Richtlinie des Marktanreizprogramms tritt am 1. April in Kraft

06
APR
2015

Novellierte Richtlinie des Marktanreizprogramms tritt am 1. April in Kraft

by : henke
comment : 0

Novellierte Richtlinie des Marktanreizprogramms tritt am 1. April in Kraft

Ziel des neuen Marktanreizprogramms (MAP) ist es, den Zubau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt zu beschleunigen. Ebenso soll das Programm für gewerbliche Antragsteller besser einsetzbar sein. Das MAP fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen oder größere Heizwerke, die erneuerbare Energien nutzen, und in Wärmenetze, die erneuerbar erzeugte Wärme verteilen. Die Förderung unterstützt dabei primär die Errichtung von Anlagen im Gebäudebestand. Im Neubau ist eine Förderung nur bei bestimmten innovativen Anlagentypen möglich.

Was hat sich gegenüber der alten Richtlinie geändert?

  • Erhöhung der Förderbeträge in verschiedenen Fördertatbeständen
  • Aufnahmen neuer innovativer Anwendungen
  • Erweiterung der förderbaren Prozesswärmeanwendungen
  • Optimierung des Bertriebs der Heizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden
  • Große Unternehmen sind künftig uneingeschränkt antragsberechtigt

 

Solarthermie

  • Basisförderung nur im Bestand

Anlagen zur Trinkwassererwärmung sind wieder förderfähig, Zuschuss 50,- Euro/m2, mind. 500,- Euro
Anlagen zur kombinierten Raumheizung und Warmwasserbereitung, zur Raumheizung, zur Zuführung an Wärme- und Kältenetze, zur solarer Kälteerzeugung und zur Prozesswärmebereitstellung – der Zuschuss hat sich auf bis zu 140,- Euro/m2, mind. 2.000,- Euro erhöht

  • Innovationsförderung im Neubau und Bestand ab 20 bis 100 m2 Kollektorfläche

Die Fördersätze haben sich auf max. 200,- Euro/m2 erhöht. Alternativ kann der Zuschuss nach dem Ertrag der Anlage berechnet werden.

  • Neue Boni im Neubau und Bestand

Anschluss an ein Wärmenetz, der Zuschuss beträgt bis zu 500,- Euro
Optimierungsmaßnahmen an der Heizungsanlage bei einer bestehenden MAP-geförderten Anlage werden mit bis zu 200,- Euro gefördert (nur Neubau)
Optimierungsmaßnahmen an der Heizungsanlge bei Neuerrichtung einer Solaranlage – der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der Basisförderung

Biomasse

  • Basisförderung im Bestand einheitlich für 5 bis 100 kW Nennwärmeleistung

Pelletöfen mit Wassertasche bis zu 80,- Euro/kW, mind. 2.000,- Euro
Pelletkessel bis zu 80,- Euro/kW, mind. 3.000,- Euro
Pelletkessel mit neuem Pufferspeicher (mind. 30 l/kW) bis zu 80,- Euro/kW, mind. 3.500,- Euro
Hackschnitzelanlage mit Pufferspeicher (mind. 30 l/kW), pauschal 3.500,- Euro
Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher (mind. 30 l/kW), pauschal 2.000,- Euro

  • Neue Boni im Neubau und Bestand

Anschluss an ein Wärmenetz, der Zuschuss beträgt bis zu 500,- Euro
Optimierungsmaßnahmen der Heizungsanlage bei einer bestehenden MAP-geförderten Anlagen werden mit bis zu 200,- Euro gefördert (nur Neubau)
Optimierungsmaßnahmen der Heizungsanlge bei Neuerrichtung einer Biomasseanlage – der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der Basisförderung

Wärmepumpe

  • Wärmepumpen werden künftig unter bestimmten Vorausetzungen auch im Neubau gefördert
  • Die Förderhöhe der Basisförderung im Bestand richtet sich nach der Wärmequelle
  • Neue Innovationsförderung im Neubau und Bestand. Voraussetzung ist eine verbesserte Systemeffizienz oder eine hohe Arbeitszahl der Anlage
  • Eingeführt werden weitere Zusatzförderungen für Wärmepumpen im Bestand und im Neubau

Anträge können bis zu 9 Monate nach Inbetriebnahme der Anlagen gestellt werden. Bei Vorhaben, die im Rahmen der Innnovationsförderung durchgeführt werden und beim Neubau müssen die Anträge in der Regel vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Quelle: BINE Informationsdienst

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